Gesetzliche Krankenversicherung
Da die Praxis über eine Zulassung in der vertragsärztlichen Versorgung verfügt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel problemlos die Kosten einer notwendigen Therapie.
Private Krankenkasse und Beihilfe
In den meisten Fällen übernehmen die privaten Krankenversicherer und die Beihilfestelle die Kosten einer Psychotherapie. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist häufig eine antragspflichtige Genehmigung. Informieren Sie sich möglichst frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfestelle über Ihre konkreten Versicherungsbedingungen und lassen Sie sich die notwendigen Unterlagen zusenden.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Behandlung selbst zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).